Regeln fuer die standesamtliche Trauung
You will find here information in German concerning weddings in our Town Hall. If you contact the Office by mail or phone please use English or Italian language.
Standesamt
Piazza Scarpetta 1 - 25083 Gardone Riviera
Tel: 0365-294610
Fax: 0365-22122
E-Mail:
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Regeln für die standesamtliche Trauung
Standesamtliche Trauungen finden in der Gemeinde Gardone Riviera im Ratssaal des Ratshauses an folgenden Tagen und Uhrzeiten statt:
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Montag |
10:00 – 12:00 |
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Dienstag |
10:00 – 12:00 |
15:00 – 17:30 |
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Mittwoch |
10:00 – 12:00 |
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Donnerstag |
10:00 – 12:00 |
15:00 – 17:30 |
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Freitag |
10:00 – 12:00 |
15:00 – 17:30 |
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Samstag |
10:00 – 12:00 |
15:00 – 18:00 |
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Sonntag |
10:00 – 12:00 |
15:00 – 18:00 |

Falls die Hochzeit italienische Staatsbürger betrifft, die nicht in der Gemeinde wohnhaft sind, ist es nötig, einige Tage vor der Hochzeit eine Vollmacht der Gemeinde, die das Aufgebot ausstellt, vorzulegen. Diese Vollmacht erlaubt der Gemeinde Gardone, die Hochzeit auszurichten.
Im Falle ausländischer Staatsbürger, die weder in Italien wohnhaft sind noch dort einen Wohnsitz haben, ist es nötig, mindestens zwei Wochen vor der Trauung folgende Dokumente vorzulegen (auch als Kopie/Fax möglich – die Originale müssen dann beim Hochzeitstermin vorgelegt werden. An diesem Tag wird auch die Erklärung abgegeben, dass es keinen Hinderungsgrund für die Eheschließung gibt. Es ist dadurch nicht nötig, am Tag vor der Hochzeit zu erscheinen):
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1. Eheschließung ausländischer Staatsbürger aus Ländern, mit denen Italien Heiratsabkommen vereinbart hat (Schweiz, Österreich, Deutschland, Belgien, Griechenland, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien, Türkei, Frankreich): Attest einer Ehefähigkeit vom zuständigen Standesamtbeamten des anderen Staates (wie in §116 unseres bürgerlichen Gesetzbuches festgelegt).
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2. Eheschließung ausländischer Staatsbürger aus den USA und Australien: |
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3. Eheschließung ausländischer Staatsbürger anderer Staaten: Diese Genehmigung muss vom zuständigen Konsulat in Italien oder von einer kompetenten Stelle des eigenen Landes ausgestellt werden (in diesem Fall muss das Dokument vom Konsulat oder der italienischen Botschaft im Ausland legalisiert sein). In der Genehmigung muss gewährleistet sein, dass es nach dem Gesetz des Herkunftlandes keine Hindernisse für die Heirat gibt und von beiden Brautleuten muss der Name, Nachname, Tag und Ort der Geburt, Nationalität, Wohnsitz und Familienstand angegeben sein.
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Zusätzlich benötigte Dokumente, die unabhängig vom Herkunftsland sind:
§ Beurkundung über den ordnungsgemäßen Aufenthalt in Italien, wie im Art. 116 des Bürgerlichen Gesetzbuches vorgesehen, erneuert im Art.1,15 des Gesetzes vom 15.Juli 2009,Nr.94 (das Ufficio Servizio Demografici kontaktieren, um das spezielle Dokument zu überprüfen)
§ Falls die ausländische Braut geschieden ist, kontaktieren Sie bitte das Standesamt vor der Reservierung, um die Inexistenz der vorübergehenden Untersagung wiederzuheiraten zu überprüfen
§ Kopie eines Ausweises zur Feststellung der Identität des Bräutigams, der Braut und der beiden Trauzeugen. Wenn die Brautleute und /oder die Zeugen kein Italienisch können, müssen sie mit einem Übersetzer kommen.(Dieser muss nicht beglaubigt sein, es genügt, dass er die Sprache beherrscht, die Artikel des Bürgerlichen Gesetzbuches, die Frage des Standesbeamten an die Brautleute mit der Erklärung dass sie heiraten wollen, und den Inhalt der Akten, die sie unterschreiben müssen, übersetzt.)Die Personalien des Übersetzers müssen durch eine Kopie seines Ausweises belegt werden. Als Folge „negativer“ Erfahrungen, die wir mit einigen ausländischen Paaren „ohne“ Übersetzer hatten, erklären wir erneut, dass das Standesamt keinen Übersetzer für Trauungen stellt und diese Angelegenheit ganz dem Brautpaar obliegt.
Um im Ratssaal zu heiraten, hat der Gemeinderat ab dem 1.Januar 2010 folgende Preise als Erstattung der Unkosten festgelegt:
v -für nicht Ansässige
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während der Arbeitszeit (siehe Arbeitszeittabelle) |
außerhalb der Arbeitszeit oder am Samstag |
am Sonntag |
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300,00 Euro |
400,00 Euro |
800,00 Euro |
v für Ansässige (mindestens einer der beiden) sind die Preise zu 50% ermäßigt
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Das Bezahlen der Summe muss vor der Trauung bei der „Tesoreria Comunale Banco die Brescia S.p.A.“ Zweigstelle in Gardone Riviera oder durch eine Gutschrift auf das Konto Nr. 271 700 der „Tesoreria Comune Gardone Riviera“ bei der Banco di Brescia S.p.A. Zweigstelle Gardone Riviera erfolgen. (IBAN = IT22 X 03500 54530 000000009992 ) Für Gutschriften aus dem Ausland gelten folgende Codes: BIC = BCAB IT 21 |

Während der Trauung bittet der Bürgermeister die Brautleute das Eheversprechen zu sagen:
„Ich……………. nehme dich………….. als meine Braut und verspreche dir immer treu zu sein, in guten wie in schlechten Tagen, in Gesundheit und Krankheit und dich ein Leben lang zu lieben und zu ehren,…………nimm diesen Ring als Zeichen meiner Liebe und Treue.“
Das Lesen des Eheversprechens ist freigestellt.
Falls es die Brautleute wünschen, können sie auch Blumen oder Musik kommen lassen. Wenn die Hochzeit außerhalb der Arbeitszeiten oder am Sonntag stattfindet, wird das Rathaus dafür eine Stunde vorher geöffnet.
Die Brautleute werden gebeten pünktlich zu erscheinen.

Regeln fuer die standesamtliche Trauung

