Imposta di soggiorno – Ferienhäuser-und Wohnungen – Mitteilung Tätigkeit
Infolge des am 2. Oktober 2015 in Kraft getretenen neuen Regionalgesetzes über das Tourismus n. 27/2015, gibt
DER BURGERMEISTER
bekannt, dass
die Leitung von Ferienhäuser-und Wohnungen (auch ohne Unternehmerform -bis 3 Wohneinheiten) der Gemeinde im Voraus mitgeteilt werden muss-
Die Kommunikation muss eingereicht werden, die von der regionalen Verordnung vorgesehenen Form 16. Mai 2016, n. 4275.
Sanktionen
Die Leitung von Ferienhäuser-und Wohnungen, wie auch der Gebrauch oder die Werbung dieser Bezeichnung, auch online, ohne eine Mitteilung präsentiert zu haben, führt zu einer verwaltungsrechtlichen Sanktion von 2.000 bis 20.000 Euro
Am Ende des Aufenthalts, müssen alle Gäste eine Aufenthaltssteuer bezahlen, die dem taglichen Tarif von der Gemeinde festegestellt entsprechend ist-
Der Leiter bezahlt monatlich der Gemeinde die eingenommene Steuer und präsentiert dazu eine Erklärung der Zahl der Gäste (software online)
Für weitere Informationen
- Website der Gemeinde: www.comune.gardoneriviera.bs.it
- Lokalpolize (für die Mitteilung) tel. 0365 20179 e-mail polizia_amministrativa@comune.gardoneriviera.bs.it
- Finanzamt (für die Aufenthaltssteuer) tel. 0365 294612 e-mail tributi@comune.gardoneriviera.bs.it
Der BÜRGERMEISTER
Andrea Cipani